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Finanzierung der FASNK


 
Die Nahrungsmittelagentur wird teilweise durch Abgaben und Vergütungen, die Anbieter der Nahrungsmittelkette, die der Kontrolle durch die Nahrungsmittelagentur unterliegen, zahlen müssen, finanziert.
 
 
 

Die Vergütungen sind Beträge, die an die Dienstleistungen gebunden sind: Entlohnungen für erwiesene Dienstleistungen, zum Beispiel die Ausstellung von Zertifikaten, angefragte Kontrollen oder Audits.

Die Abgaben werden in allen Sektoren erhoben, die in der Nahrungsmittelkette tätig sind oder bei denen die FASNK Kontrollaufgaben durchführt.
Sie sollen einen Teil der Kosten der Kontrollaufträge der FASNK decken.


  Finanzierung

Basisgesetzgebung der FASNK : Finanzierung

Unsere Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass alle Akteure der Kette den Verbrauchern und einander bestmöglich garantieren, dass die Lebensmittel, Tiere, Pflanzen und Erzeugnisse, die sie verzehren, halten oder verwenden, zuverlässig, sicher und geschützt sind, jetzt und auch in Zukunft.

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