 |
Der K.E. vom 20.12.2007 zur Festlegung der Ausübungsort, die Organisation und die Funktionsweise der FASNK stellt die gesetzliche Grundlage des Auditausschusses der FASNK dar.
Der Auditausschuss, der innerhalb der FASNK besteht, hat als Auftrag dem Geschäftsführenden Verwalter und dem Direktionsausschuss der Agentur zu assistieren, indem er die Funktionsweise der FASNK überwacht.
Teil der Aufgaben und Zuständigkeiten des Auditausschusses sind:
- das Auditprogramm, die zwischenzeitlichen Auditanfragen und die vierteljährlichen Überprüfungen des jährlichen Auditplans zu bewerten;
- einen Überblick über alle Audits zu haben, sowohl intern als auch extern ausgeführte;
- die durchgeführten Audits bewerten;
- alle Angaben in einem Jahresbericht aufzuführen.
Die Arbeitsmodalitäten des Auditausschusses sind in der Geschäftsordnung des Auditausschusses festgelegt.
Der Auditausschuss kommt vierteljährlich zusammen. Der Leiter vom Dienst internes Audit nimmt die Tätigkeiten des Sekretariats des Ausschusses wahr.
|