|
Zubereitung von Mahlzeiten in der Schulküche oder jeder anderen bei der FASNK registrierten Niederlassung
Alle Mahlzeiten, die für den Verbraucher bestimmt sind, müssen in einer Niederlassung, die über eine Genehmigung der FASNK verfügt, zubereitet werden. Je nachdem, ob die Niederlassung ihre Suppen oder Mahlzeiten vor Ort zubereitet, bevor diese den Kindern serviert werden, oder ob sie von einer anderen Niederlassung beliefert wird und lediglich die Mahlzeiten serviert, muss die Kantine je nach Fall entweder im Besitz einer Genehmigung „Großküche mit Zubereitung und Servieren vor Ort“ (Collectivité avec préparation et service sur place) (PDF) oder einer Genehmigung „Großküche ohne Zubereitung und nur mit Servieren vor Ort“ (Collectivité sans préparation, seulement service sur place) (PDF) der FASNK sein.
Warum muss man bei der FASNK gemeldet sein?
Die Anmeldung solcher Tätigkeiten ist vor allem eine rechtliche Verpflichtung (ohne Führerschein fährt man auch nicht Auto). Die FASNK hat so aber auch die Möglichkeit, im Falle eines Problems einzugreifen, ob dieses Problem nun auf der Ebene der Schule oder in einem früheren Stadium der Nahrungsmittelkette (z.B. auf der Ebene eines Lieferanten) festgestellt wird.
Die Anmeldung bei der FASNK bedeutet de facto, in bestimmten Abständen, die dem Risiko entsprechend festgelegt werden, von der Agentur kontrolliert zu werden.
- Schule (Essenszubereitung und -ausgabe): alle 2 Jahre eine vollständige Inspektion durch die FASNK.
- Schule (Essensausgabe ohne Zubereitung vor Ort): alle 3 Jahre eine vollständige Inspektion durch die FASNK.
- Zentrale Großküche: alle 2 Jahre eine vollständige Inspektion durch die FASNK.
Von Freiwilligen zubereitete Suppen oder Mahlzeiten
Es kommt vor, dass Eltern oder Freiwillige Gemüse aus ihrem Garten, in der Schule angebautes Gemüse und/oder Gemüse aus dem Handel verwenden und bei sich zubereiten (schälen, schneiden, einfrieren...), um daraus eine Suppe, die dann später an die Schüler und Schülerinnen verteilt wird, zu kochen. Ist dies gelegentlich der Fall, ist diese Tätigkeit gemäß den Rechtsvorschriften als eine Tätigkeit, die in die Privatsphäre fällt, anzusehen (in den Rechtsvorschriften ist angegeben, dass eine Tätigkeit als gelegentlich erachtet wird, wenn sie nicht mehr als fünfmal pro Jahr für eine Gesamtdauer von höchstens zehn Tagen pro Jahr stattfindet). Liegt der Tätigkeit eine gewisse Organisation und Systematik zugrunde (jeden Tag, einmal pro Woche...), ist diese Tätigkeit nach den Rechtsvorschriften nicht mehr Teil der Privatsphäre. Denn gemäß den europäischen Rechtsvorschriften ist es nicht zulässig, dass eine Privatperson eine Tätigkeit ausübt, die der eines professionellen Kochs gleichkommt, da die private Küche keinen Kontrollen durch die zuständige Behörde unterliegt.
Alternativen
Es gibt natürlich Mittel und Wege, wenn eine Schule Eltern oder Freiwillige mit der Zubereitung von Suppen oder Mahlzeiten betrauen möchte: Die Schule hat die Möglichkeit, bei der FASNK eine Genehmigung für eine andere Adresse, an der die Gerichte zubereitet würden, als ihren eigenen Sitz zu beantragen (z.B. Wohnsitz eines Lehrers/einer Lehrerin, eines Großelternteils...). Außerdem sind in den europäischen Rechtsvorschriften Lockerungen für derartige Situationen vorgesehen (Verordnung (EG) Nr. 852/2004). In diesen Fällen ist es ratsam, Kontakt mit der Lokalen Kontrolleinheit Ihrer Region aufzunehmen.
Die Schule kann die Freiwilligen auch bitten, die Suppe oder die Mahlzeit in ihren Räumlichkeiten, welche bereits bei der FASNK registriert sind, zuzubereiten.
In jedem Fall müssen die Freiwilligen mit der grundlegenden Hygienepraxis vertraut sein und sich in Bezug auf Allergene auskennen, um jegliches Risiko für unsere Kinder auszuschließen. Eine Situation, die der FASNK bekannt ist, aber nicht zulässig ist, besteht zum Beispiel darin, dass ein Suppenkessel am Abend vor die Türe der Schule gestellt wird und am nächsten Morgen entgegengenommen wird, um die Suppe den Kindern dann zur Mittagszeit zu servieren.
Verteilung von Snacks an alle Schüler und Schülerinnen
Lasst uns bei dem Thema „Zwischenmahlzeiten“ deutlich sein. Wenn die Schule eine Frucht, eine Milchflasche, einen Kuchen oder ein Plätzchen kostenfrei oder gegen Geld an die Schüler und Schülerinnen verteilt, muss sie selbstverständlich über keine Genehmigung für diese im Rahmen der Schule organisierte Tätigkeit verfügen. Dies gilt auch für den Fall, dass Lehrkräfte oder andere Angestellte der Schule den Kindern zum Beispiel beim Schälen oder Schneiden von Früchten zur Hand gehen. Jedoch gilt es hier, den gesunden Menschenverstand einzusetzen. Die Schule muss die nötigen Vorkehrungen in Bezug auf die Hygiene und die angemessene Lagerung der Produkte treffen.
Ein Gemüsegarten, Obstgarten oder Geflügelstall in der Schule?
Es ist keine Registrierung bei der FASNK erforderlich, wenn Schulen im Rahmen ihres pädagogischen Projektes über einen Gemüsegarten, Obstbaum oder Geflügelstall verfügen und die Erträge für die Zubereitung von Suppen oder Crêpes im Rahmen eines gelegentlichen Verzehrs in der Schule verwenden. Die FASNK vertritt zudem die Ansicht, dass diese Aktivitäten im Rahmen einer Schule von großer Bedeutung sind und nicht durch administrative Hemmnisse behindert werden sollten!
Werden diese Erträge von den Schulköchen und -köchinnen genutzt, um Speisen für die Schüler und Schülerinnen zuzubereiten, muss diese Tätigkeit registriert werden. Diese Tätigkeit ist übrigens durch die Genehmigung der FASNK „Großküche mit Zubereitung und Servieren vor Ort“ abgedeckt.
Aber Vorsicht: Hühner dienen nicht der Müllentsorgung. Um der Ausbreitung von Krankheiten vorzubeugen, ist es gemäß den europäischen Rechtsvorschriften über die Tiergesundheit nicht gestattet, Küchenabfälle und Speisereste an Tiere (Hühner, Schweine...) zu verfüttern. Die Anlegung eines Komposts erweist sich als eine gute Alternative für die Entsorgung solcher Abfälle.
Geburtstage und besondere Anlässe
Wird ein Kuchen zu einer Geburtstagsfeier mitgebracht oder veranstaltet die Schule beispielsweise zu bestimmten Zeitpunkten einen Pfannkuchenverkauf, um Geld für eine Schulreise zu sammeln, ist die Registrierung nicht erforderlich.
Kochkurse
Die Situation ist ähnlich, wenn Schüler und Schülerinnen jede Woche Kochkurse besuchen und die zubereiteten Gerichte von den Schülern und Schülerinnen des Kurses verzehrt werden. Es handelt sich hierbei um eine pädagogische Aktivität, die nicht in die Kontrollzuständigkeiten der FASNK fällt. Auch hier gilt es jedoch, den gesunden Menschenverstand einzusetzen. Um die Gesundheit der Schüler und Schülerinnen zu schützen, müssen die Lehrkräfte für die Anwendung der guten Hygienepraxis und die ordnungsgemäße Lagerung der Produkte Sorge tragen.
Veröffentlichungen und nützliche Links
Pressemitteilungen FASNK
Projets pédagogiques à l’école : autorisés par la législation, encouragés par l’AFSCA (20/02/2020)
(Pädagogische Schulprojekte: von Gesetzes wegen erlaubt, von der FASNK gefördert)
|
Suite
à une plainte, l’AFSCA a contrôlé la cuisine d’une école en Province de
Namur et a ordonné une fermeture temporaire. L’AFSCA s’est assurée
qu’une continuité de service soit proposée aux élèves et parents, et
recontrôlera l’entreprise en octobre afin d’évaluer la possibilité d’à
nouveau préparer des repas, lorsque la sécurité alimentaire des enfants
pourra être garantie (03/10/2019)
(Infolge einer Beschwerde kontrollierte die FASNK eine Schulküche in der Provinz Namur und verordnete eine zeitweilige Schließung. Die FASNK stellte sicher, dass eine Aufrechterhaltung der Dienstleistungen für Schüler und Eltern gewährleistet ist, und führt im Oktober eine Nachkontrolle in dem Unternehmen durch, um die Möglichkeit der Wiederaufnahme der Tätigkeiten zu beurteilen, sofern die Nahrungsmittelsicherheit für die Kinder garantiert werden kann)
|
L’AFSCA
rassure les parents en période de rentrée scolaire : Près de 4
cantines scolaires sur 5 ont obtenu la « grande distinction » en 2018 (16/09/2019)
(Zum Schulanfang möchte die FASNK den Eltern ein paar Sorgen nehmen: Fast 4 von 5 Schulkantinen erhielten im Jahre 2018 den Vermerk „mit höchster Auszeichnung“) |
Assises
de la sécurité alimentaire - L’AFSCA et les acteurs du terrain
se mettent autour de la table pour proposer des solutions constructives
aux décideurs politiques de la future coalition (22/05/2019)
(Tagung zur Nahrungsmittelsicherheit - Die FASNK und die vor Ort tätigen Akteure kommen zusammen, um den Entscheidungsträgern der zukünftigen Koalition konstruktive Lösungen zu unterbreiten)
|
Fake
news de Sudpresse ce matin : l’AFSCA ne prive pas à l’école de
Petite-Chapelle de distribuer des repas. Après un premier
contrôle en novembre et une demande de mise en ordre : l’école n’a pas
mis en place une information sur les allergènes au moment du recontrôle. (Fake News der Zeitung Sudpresse heute Morgen: Die FASNK stellt die Essensausgabe in der Schule von Petite-Chapelle nicht ein. Nach einer ersten Kontrolle im Monat November und einer Aufforderung, die Mängel zu beheben: In der Schule bestand zum Zeitpunkt der Nachkontrolle kein Verfahren zur Mitteilung der Allergeninformationen) |
Une absence d’information sur les allergènes peut représenter un danger
pour la santé des élèves de cet établissement. (12/12/2018)
(Das Fehlen von Informationen über Allergene kann eine Gefahr für die Gesundheit der Schüler und Schülerinnen dieser Niederlassung darstellen) |
|