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Zusätzliche Maßnahmen in den Sperrzonen![]() ![]() Wird die ASP bei einem Wildschwein festgestellt, wird unverzüglich eine provisorische infizierte Zone um den Krankheitsfall eingerichtet. Dabei werden unter anderem die Epidemiologie des Virus, der Lebensraum der Wildschweine, die Waldflächen und die bestehenden natürlichen sowie künstlichen Hindernisse berücksichtigt. Innerhalb dieser provisorischen infizierten Zone wird unverzüglich aktiv nach infizierten Wildschweinen gesucht, um das Ausmaß und die Verbreitung der Krankheit zu bestimmen. Sobald die infizierte Zone, in der die Krankheit tatsächlich ausgebrochen ist, ermittelt wurde, werden in Übereinstimmung mit der europäischen Gesetzgebung neue Zonen eingerichtet. Diese Zonen werden „Zone II“ und „Zone I“ genannt. Die Zone II ist die Zone, in der sich die infizierten Wildschweine aufhalten. Die Zone I ist eine Pufferzone, die die Zone II umgibt. In diesen Zonen I und II gelten Maßnahmen, die sowohl Wildschweine als auch Hausschweine betreffen und die im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung stehen. Die Maßnahmen bezüglich der Wildschweine und der Nutzung der Wälder werden von der Wallonischen Region getroffen und sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.wallonie.be/fr/actualites/mesures-de-lutte-contre-la-peste-porcine-africaine Die Maßnahmen bezüglich der Hausschweine in den Sperrzonen können untenstehend eingesehen werden: ![]() |
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