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Maßnahmen im Falle eines
Krankheitsherds in einem Betrieb Druckversion | Änderungsdatum
30.03.2020
Wird ein ASP-Herd in einem Schweinebetrieb in Belgien ausgemacht, haben die eingeleiteten Maßnahmen zum Ziel, den Krankheitsherd schnellstmöglich zu isolieren, um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und den Virus abzutöten. Die FASNK wird unter anderem die folgenden Maßnahmen umsetzen:
- Verabschiedung eines Dekrets über einen nationalen stand-still von maximal 72 Stunden, während dessen jedwede Verbringung von Schweinen oder deren Mist oder Gülle untersagt ist. Dieser stand-still wird anschließend durch Einschränkungen in Bezug auf die Verbringung ersetzt;
- Einrichtung einer Zone von 500 m um den Krankheitsherd, einer Schutzzone von 3 km und einer Beobachtungszone von 10 km;
- Sanierung aller Betriebe, die in der Zone von 500 m um den Herd angesiedelt sind und in denen Tierarten gehalten werden, die für die Krankheit anfällig sind, und Zerstörung der Produkte, die aus diesen anfälligen Tieren gewonnen wurden;
- Durchführung einer epidemiologischen Untersuchung, um die Kontaminationsquelle sowie die möglichen Übertragungswege (Betriebe, mit denen der betroffene Betrieb in Kontakt stand) zu identifizieren;
- Durchsetzung von einschränkenden Maßnahmen für die identifizierten Betriebe, mit denen der betroffene Betrieb in Kontakt stand;
- Maßnahmen bezüglich eines Beförderungsverbots und eine verstärkte Wachsamkeit in den abgegrenzten Zonen;
- Biosicherheitsmaßnahmen im ganzen Land.
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