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Aktualität in Belgien Nach einem etwas länger als zwei Jahre andauernden Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde die Aufhebung der geregelten Zonen am 20. November 2020 von der Europäischen Kommission bewilligt. Am 21. Dezember 2020 erlangte Belgien auch seinen Status „als frei von der Afrikanischen Schweinepest“ für alle Schweine (Hausschweine, frei lebende und in Gefangenschaft gehaltene Wildschweine) von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) wieder. Folglich wird der Ministerielle Erlass vom 26. September 2018 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest am 25. Januar 2021 aufgehoben. Er wird durch den Ministeriellen Erlass vom 15. Januar 2021 mit dem Titel „Arrêté ministériel portant des mesures de prévention contre la peste porcine africaine“ ersetzt. Infolge dieser Aufhebung wird jetzt das Verbot zur Wiederbelegung der in der anfänglichen infizierten Zone gelegenen Schweinebetriebe abgeschafft. Die Schweinehalter, die gezwungen waren, ihre Tiere zwischen dem 29. September und dem 2. Oktober 2018 zu töten, dürfen demzufolge nun wieder Schweine halten. Darüber hinaus ist die Verladung von Schweinen aus verschiedenen Herkunftsbetrieben in dasselbe Fahrzeug sowohl für Schlacht- als auch Zuchtschweine unter Berücksichtigung der entsprechenden Biosicherheitsregeln und -maßnahmen wieder möglich. Es ist außerdem wieder möglich, eine Ladung Zuchtschweine in verschiedenen Betrieben abzuladen.Dennoch ist weiterhin Wachsamkeit geboten. Das Virus der Afrikanischen Schweinepest zirkuliert in Osteuropa und ist im vergangenen September unweit der polnischen Grenze in Deutschland aufgetreten, wo es sich nun weiter ausbreitet. Belgien muss daher wie alle europäischen Länder weiterhin ein hohes Maß an Wachsamkeit walten lassen, um eine zweite Einschleppung zu verhindern. Obgleich die Seuche als ausgerottet gilt, erhält die Wallonische Region weiterhin strenge Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen im Süden der Provinz Luxemburg aufrecht, um jegliches Wiederaufflammen der Seuche innerhalb der Wildschweinpopulation zu unterbinden. Diese Maßnahmen, die eine zu rasche Wiederansiedlung von Wildschweinen in diesen Zonen verhindern sollen, werden schrittweise entsprechend einer vorher festgelegten Strategie aufgehoben.Zur Erinnerung Es ist mehr als zwei Jahre - am 13. September 2018 - her, dass in unserem Land die ersten Infektionen mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen festgestellt wurden. Von Étalle, einer im Süden der Provinz Luxemburg gelegenen Stadt, breitete sich die Seuche innerhalb der Wildschweinpopulation im Laufe der Monate nach Westen und Norden aus. Der belgische Schweinebestand ist in der ganzen Zeit von jeglicher Infektion verschont geblieben. Infolge dieser Infektionen verlor Belgien seinen Status „als frei von der ASP“ für Wildschweine, wie von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) festgelegt. Da in diesem Zeitraum keinerlei Infektion bei gefangen gehaltenen Schweinen und Wildschweinen nachgewiesen wurde, behielt unser Land nach wie vor den Seuchenfreiheitsstatus der OIE für die ASP für die in Gefangenschaft gehaltenen Tiere. Im Rahmen einer intensiven Zusammenarbeit griffen die FASNK und die Wallonische Region unverzüglich ein, indem sie in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Europäischen Union Sperrzonen abgrenzten und eine Reihe von strengen Bekämpfungsmaßnahmen einführten. Ziel war es, das Virus der ASP auf dem belgischen Staatsgebiet so schnell und so effizient wie möglich auszurotten und seine Einschleppung in Schweinehaltungsbetriebe zu verhindern. Seit April 2019 ist die Seuchenlage stabil, und es wurden nur noch wenige Neuinfektionen bei Wildschweinen nachgewiesen. Am 11. August 2019 wurde die letzte Infektion bei einem frischen Kadaver bestätigt. Anschließend wurden 6 weitere Fälle festgestellt, jedoch handelte es hierbei jeweils um Skelette von Wildschweinen, die einige Monate zuvor gestorben waren. Die letzte Aktualisierung der Zahl der positiven Fälle bei Wildschweinen finden Sie auf der Website der Wallonischen Region: https://www.wallonie.be/fr/peste-porcine-africaine Chronologischer Überblick über die Zonen Die Zonen, die unverzüglich um die aufgetretenen Infektionsfälle eingerichtet wurden, sind im Laufe der Monate wiederholt unter Berücksichtigung der Ausbreitung der Krankheit angepasst worden.
Infizierte Zone
Das unten stehende Video zeigt den Verlauf dieser Entwicklung.
Sie können die Maßnahmen, die die Wallonische Region in Bezug auf die Wildschweine und die Nutzung der Wälder in den Zonen eingeleitet hat, unter dem folgenden Link nachlesen: http://www.wallonie.be/fr/actualites/mesures-de-lutte-contre-la-peste-porcine-africaine Die Maßnahmen in Bezug auf Hausschweine finden Sie in der Rubrik „Maßnahmen und Vorbeugung“. |
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