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Achtung : Die deutsche Fassung der Website der Föderalagentur enthält nur einen Teil der Informationen, die in der französischen oder niederländischen Fassung verfügbar sind.
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Zulassungen, Genehmigungen und Registrierungen |
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Alle in Belgien in der Lebensmittelkette tätigen Anbieter müssen der Nahrungsmittelagentur bekannt und registriert sein. Zusätzlich wird für die Ausübung gewisser Tätigkeiten eine Zulassung oder eine Genehmigung verlangt.
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Die (belgischen) Gesetzestexte und Verordnungen sind in ihrer konsolidierten Form
unter diesem Link einsehbar. |
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