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MANCP und Jahresberichte MANCP
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sieht vor, dass jeder Mitgliedsstaat einen nationalen mehrjährlichen integrierten Kontrollplan (MANCP – Multi Annual National Control Plan) aufstellen muss und diesen spätestens am 1. Januar 2007 umsetzen muss. Der MANCP beschreibt die Strategie des Mitgliedsstaates (für einen gegebenen Zeitraum), die darauf abzielt, ein effizientes Resultat von Kontrollen zu liefern und die Einhaltung der Lebensmittelgesetzgebung durch die Anbieter. Dies beinhaltet u.a. eine Beschreibung der zuständigen Behörden, der allgemeinen Organisation und Verwaltung der offiziellen Kontrollen und der verschiedenen Kontrollsysteme.
Der MANCP wird von der FASNK ausgearbeitet, da diese öffentliche Instanz mit dem größten Teil der offiziellen Kontrollen, genannt in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004, beauftragt ist. Die Dauer des MANCP gleicht dem des Businessplans des Geschäftsführenden Verwalters der FASNK. Auf diese Art und Weise sind die strategischen und operationellen Ziele der FASNK an den MANCP gebunden.
Der erste MANCP von Belgien (2006-2008) hatte eine elektronische Form und war folglich schwer verfügbar für Dritte. Der zweite MANCP (2009-2011) wurde in Form eines Buches konzipiert, aus Gründen der Lesbarkeit und der Transparenz. Es besteht eine deutsche, französische und niederländische Version. Der heutige MANCP (2012-2014) ist in Buchform in einer niederländische und französischen Version verfügbar.
MANCP von Belgien (2009-2011)
MANCP van Belgien (2012-2014) (NL) (FR)
Risk-based controls & the MANCP (2012-2014) : approach of the Belgian Federal Agency for the Safety of the Food Chain
Es muss der Europäischen Kommission jedes Jahr ein Bericht über die Entwicklung des MANCP übermittelt werden. Die Basis dieses Berichts ist der Tätigkeitenbericht der FASNK.
Jahresberichte der FASNK und Zusammenfassungen des Managements
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